Begleithunde


Die Begleithundeausbildung eignet sich als gelungener Abschluss der Hundeausbildung. Die bestandene Prüfung ist außerdem die notwendige Voraussetzung für Startberechtigungen bei Prüfungen in allen Hundesportarten. Sie unterliegt den Richtlinien des BLV bzw. VDH und wird von einem externen Leistungsrichter abgenommen.


Inhalte der Begleithundeausbildung:
Der Hund muss Fuß gehen, mit und ohne Leine, mit Richtungs- und Tempoänderung; die Befehle „Sitz“, und „Platz“ von Grund auf beherrschen. Das Abrufen des Hundes mit dem Befehl „Hier“, das Ablegen und die Wendungen müssen korrekt ausgeführt werden. Der Hund darf sich beim Durchgehen einer Personengruppe nicht auffällig zeigen und soll den Befehlen gehorchen.
 Bei der Verkehrserziehung wird der Hund auf Gehorsam und Sicherheit in Alltagssituationen im öffentlichen Straßenverkehr überprüft und geschult.


Voraussetzungen für die Zulassung zur Begleithundeprüfung:
Im Vorfeld der Begleithundeprüfung muss der Hundeführer eine Sachkundeprüfung bestehen und der Hund sich einem Wesenstest unterziehen.
Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate.

 

Weitere Informationen finden sie unter Aktuelles 


 Alter:  mind. 15 Monate
Voraussetzung: 

  • gültiger Impfpass
  • Mitglied im Verein